10.01.2022
Ladestationen in der WEG ist bauliche Veränderung.
Wer sich ein E-Bike oder ein E-Auto zulegt, sollte bedenken, dass die Schaffung der Ladesation in einer Wohnanlage zu genehmigen ist. Also zuerst klären, was rechtlich geht und dann erst handeln. Vielleicht solten wir in jeder ETV darüber schon mal im Vorfeld reden. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an.
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