10.01.2022
Mit dem Jahreswechsel kommen die Verpflichtungen zur Mitteilung der Energiekennwerte an die Bewohner. Wie schwierig das werden wird, sehen wir schon jetzt, mit den unterschiedlichen Apps, den Wegen zur Mitteilung, aber auch wieder die Bremse des Datenschutzes. Ohne Kenntnis des/der aktuellen Bewohner und deren Mailadressen, geht hier mal gar nichts. Es liegt an den Vermietern, diese Meldungen zeitnah uns hereinzugeben. Für den Aufwand, diese bei den Heizkostenabrechnern auch aktuell zu halten, werden wir eine Pauschale abrechnen müssen. 
Auf jeden Fall ist hier auch ein Auftrag zu erteilen, um dies datenschutzrechtlich abzuwickeln. Haben Sie dafür bitte Verständnis.
 
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